Einsatzgrundsätze für Anforderer
Der Einsatz erfolgt:
auf Weisung der Region Hannover oder auf Anforderung durch die Landeshauptstadt Hannover.
◼ Grundsätzlich im Katastrophenfall oder außergewöhnlichen Ereignis nach Niedersächsischem Katastrophenschutzgesetz (NKatSG).
Bei Großschadenlagen:
◼ auf Weisung der Regionspräsidentin oder des Regionspräsidenten oder in Amtshilfe für andere Bedarfsträger, z. B. für das Land Niedersachsen.
Gemäß besonderer Festlegung
◼ eines Katastrophenschutz-Sonderplans.
◼ eines externen Notfallplans als Teil des Katastrophenschutzplans.
Auf Anforderung einer Stadt oder Gemeinde der Region Hannover
◼ auch unterhalb der Katastrophenschwelle bzw. außergewöhnlichen Ereignis.
Auf Anforderung benachbarter Gebietskörperschaften.
Auf Anforderung sonstiger Behörden.
Als überörtliche Hilfe auf Anforderung des Landes Niedersachsen.
Ihr Auftrag an uns
Operativ taktische Führung oder taktisch technische Führung.
Je nach Anforderung sind verschiedene Führungsoptionen vorgesehen. Diese reichen vom Einsatz der TEL als Gesamtsystem: Die TEL übernimmt die Führung nach Grundsätzen der TEL unter Führung der Leitung TEL.
Bis hin zum Einsatz von Modulen der TEL, d. h.: Die bisherige Einsatzleitung bleibt verantwortlich. Es findet kein Führungswechsel statt. Die Führungsgrundätze der bisherigen Einsatzleitung bleiben bestehen.
Einsatzspektrum
Unter anderem: Punkt- und Flächenlagen, anhaltende Schadenslagen, Naturgefahren (Hitze, Hochwasser), Evakuierungen, Massenanfall von Verletzen, Explosionen, (Bomben-)Räumungen, Flugzeugabsturz, etc.
Kontakt
Über die Region Hannover
Fachdienst Bevölkerungsschutz
Team Zivil- und Katastrophenschutz
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oder über die Leitung der TEL Hannover
Benjamin Moß
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